|
 |

Alle bisherigen Auflagen
entfallen! Es
gilt nun die:
Coronarvirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung
(CoBaSchuV ab 02.04.2022)
Die allgemeinen
Empfehlungen zu Hygiene und
Tragen einer medizinischen Maske
insbesondere in Innenräumen und
in Gedrängesituationen, sollen
eigenverantwortlich und
situationsangepasst
berücksichtigt werden.
Wir
empfehlen daher das Tragen einer
Maske, regelmäßiges Lüften der
Innenräume und das Hygienekonzept
an den Ständen beizubehalten.
(Desinfektion und Reinigung)
Der Vorstand
|
|
|
|
|